Gepäck

Ihr Freigepäck richtet sich nach der geflogenen Strecke und Ihrer Reiseklasse. Bitte prüfen Sie die Freigrenze für Ihre Strecke vor der Reise — sie ist nicht auf allen Strecken unseres Netzes gleich.

Freigepäck — internationale Flüge

Auf internationalen Strecken gilt das Stückkonzept: Maßgeblich sind die Zahl der Gepäckstücke und das Gewicht je Stück, nicht ein einzelnes Gesamtgewicht.

Aschgabat ↔ Istanbul · Frankfurt · Peking · London · Delhi

KlasseFreigepäck
Business2 Stück, insgesamt 40 kg (je 20 kg), einschließlich 5 kg Handgepäck
Economy1 Stück, 32 kg, einschließlich 5 kg Handgepäck

Für einzelne Aktions- und Sondertarife gilt eine reduzierte Freigrenze von 1 Stück bis 25 kg einschließlich Handgepäck. Die zu Ihrem Ticket gehörende Freigrenze wird bei der Buchung angezeigt und geht dieser Tabelle vor.

Freigepäck — Inlandsflüge

20 kg einschließlich Handgepäck. Die Zahl der Gepäckstücke ist nicht begrenzt, ein einzelnes Stück darf jedoch weder 32 kg überschreiten noch größer als 100 × 50 × 50 cm sein. Alles über der Freigrenze wird voll berechnet.

Handgepäck

Persönliche Gegenstände — Aktentasche, Laptoptasche oder Handtasche — mit höchstens 5 kg und maximal 50 × 40 × 20 cm dürfen in die Kabine mitgenommen werden. Dieses Gewicht wird auf Ihr Freigepäck angerechnet.

Zusätzlich dürfen Sie eine Duty-Free-Tüte mit bis zu 3 kg und maximal 40 × 30 × 15 cm mitführen.

Gebühren für Übergepäck

Die Gebühren gelten je zusätzlichem Gepäckstück und unterscheiden sich nach Reiserichtung.

StreckeGebühr je zusätzlichem Stück
Aschgabat → Istanbul · Frankfurt · Peking · London · Delhi280 TMT
Istanbul · London · Delhi → Aschgabat80 USD
Peking → Aschgabat150 USD

Übergepäck wird am Ticketschalter des Flughafens oder in einem Büro der Fluggesellschaft bezahlt. Sie erhalten einen Gepäckbeleg, den Sie beim Check-in vorlegen müssen, um die Bordkarte zu erhalten.

Sperrgepäck

Ein Gepäckstück, das größer als 50 × 50 × 100 cm ist, wird unabhängig vom Gewicht mit einer zusätzlichen Gebühr belegt. Nach Wiegen und Erfassung nimmt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Flughafens die Angaben auf und verweist Sie zur Kasse oder an eine Vertretung der Fluggesellschaft.

Für Sportgeräte, Musikinstrumente oder ungewöhnlich geformte und empfindliche Gegenstände wenden Sie sich bitte vor der Reise an uns, damit wir die Beförderung klären können.

Was Sie nicht mitführen dürfen

Gegenstände, die das Flugzeug, die Menschen an Bord oder Eigentum gefährden können, dürfen nicht in Ihrem Gepäck sein:

  1. Schusswaffen und Hiebwaffen jeder Art
  2. Sprengstoffe und mit Sprengstoff gefüllte Gegenstände, Feuerwerkskörper und Sprengladungen
  3. Verdichtete und verflüssigte Gase
  4. Entzündbare Flüssigkeiten
  5. Entzündbare feste Stoffe
  6. Gifte und giftige Stoffe

Die vollständige Liste der verbotenen gefährlichen Stoffe steht in den Vorschriften für den Lufttransport gefährlicher Güter. Weitere Auskünfte erteilen das Informationsbüro und der Luftsicherheitsdienst.

Im Handgepäck verboten

Nach Verordnung (EU) 2015/1998, Anlage 4-C, darf Folgendes nicht in die Kabine mitgenommen werden:

  • Waffen, Schusswaffen und Geräte, die Projektile verschießen — auch Spielzeugwaffen und Nachbildungen, Luft- und CO2-Waffen, Bestandteile von Schusswaffen, Armbrüste, Signal- und Startpistolen, Harpunen, Schleudern und Katapulte
  • Betäubungsgeräte — Elektroschocker und -schlagstöcke, Tränengas, Taser, betäubende oder handlungsunfähig machende Sprays einschließlich Tierabwehr- und Säuresprays, Bolzenschussgeräte
  • Gegenstände mit scharfer Spitze oder Kante — Eispickel und Äxte, Messer und Scheren mit Klingen über 6 cm, Rasierklingen, Teppichmesser, Beile, Hackbeile, Schwerter und Säbel, Kampfsportgeräte
  • Werkzeuge — Brecheisen, Bohrmaschinen und Sägen einschließlich akkubetriebener Geräte, Lötlampen sowie jedes Werkzeug mit einer Klinge oder einem Schaft über 6 cm
  • Stumpfe Gegenstände — Baseball- und Softballschläger, Knüppel, Schlagstöcke
  • Sprengstoffe und Brandsätze — Munition, Sprengkapseln, Zünder und Zündschnüre, Nachbildungen von Sprengsätzen, Minen und Granaten, Feuerwerkskörper und Pyrotechnik, Rauchpatronen, Dynamit, Schwarzpulver und Plastiksprengstoff

Im aufgegebenen Gepäck verboten

Nach Verordnung (EU) 2015/1998, Anlage 5-B: Munition, Sprengkapseln, Zünder und Zündschnüre, Minen, Granaten und andere militärische Sprengmittel, Feuerwerkskörper und Pyrotechnik, Dynamit, Schwarzpulver und Plastiksprengstoff.

Fehlendes oder beschädigtes Gepäck

Wenn Sie eine Beschädigung Ihres Gepäcks oder fehlende Gegenstände feststellen, verlassen Sie die Gepäckausgabe nicht. Gehen Sie zum Schalter „Lost or damaged baggage“ im ersten Stock der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Aschgabat und wenden Sie sich an die zuständige Mitarbeiterin oder den zuständigen Mitarbeiter, die oder der den erforderlichen Bericht aufnimmt und das weitere Vorgehen erklärt.

Verlassen Sie die Gepäckausgabe ohne Bericht, entscheidet eine Vertretung der Fluggesellschaft, ob noch einer ausgestellt werden kann.

Trifft Ihr Gepäck mit einem späteren Flug ein, meldet sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Gepäckermittlung mit Datum und Uhrzeit der Zustellung bei Ihnen.

Verlorenes und nicht abgeholtes Gepäck
+993 12 23-20-35
Auskunft Flughafen Aschgabat
+993 12 23-38-45, 23-38-47